Im § 8 der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sind die Probenahme und die Probenaufbereitung geregelt. Danach hat die Probenahme nach LAGA PN 98 zu erfolgen.
Die EBV dient dem Schutz des Bodens und des Grundwassers. Die Probenahme ist ein entscheidender Prozess zur Sicherstellung der Qualität und der Konformität der Ersatzbaustoffe. Sie muss nach spezifischen Richtlinien und Normen durchgeführt werden, um repräsentative und verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten.
Daher sind wir stolz auf die Erweiterung unseres Kompetenznachweises für die Probenahme nach LAGA PN 98 im Rahmen der Akkreditierung.
Sollten Sie Fragen zur Fremdüberwachung nach EBV haben, wenden Sie sich an unsere Dipl.-Ing. (FH) Christine Schümer.
Zum Ansehen der Teilakkreditierungsurkunde bezüglich LAGA PN 98 hier klicken. Weitere Akkreditierungsurkunden finden Sie unter dem Reiter Kompetenzen.